Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Beauftragten Barbara Nowak und ihren jeweiligen Auftraggebern.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Beauftragte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Auftragsbestätigungen
Jeder Auftrag muss schriftlich, gerne per E-Mail, oder direkt in Folge eines elektronischen Kaufvorgangs durch den Auftraggeber erfolgen. Bei Erteilung eines Auftrages erhält der Auftraggeber elektronisch per E-Mail eine entsprechende Rechnung.
§ 3 Invest und Fälligkeit
Der Gesamtpreis ist inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgezeichnet. Bei Buchung von Dienstleistungen jeder Art ist der Gesamtbetrag vor Beginn der jeweiligen Dienstleistung bzw. spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen.
§ 4 Urheberrechte
Ausgehändigte Unterlagen – auch elektronisch – dürfen, ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Barbara Nowak, nicht vervielfältigt oder anderweitig veröffentlicht werden.
§ 5 Sonstiges
Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt. Diese Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 6 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz von Barbara Nowak – somit Köln – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.
Die Beauftragte ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.